U330/12•Verfassungsgerichtshof U330/12
U330/12Tribunal Constitucional27 de jun. de 2012
Asylrecht, EU-Recht, Vorabentscheidung, Auslegung gemeinschaftsrechtskonforme, Rechtsschutz
I. Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Die Entscheidung wird aufgehoben.
II. Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.400,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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