U331/12•Verfassungsgerichtshof U331/12
U331/12Tribunal Constitucional27 de jun. de 2012
Asylrecht, EU-Recht, Vorabentscheidung, Auslegung gemeinschaftsrechtskonforme, Rechtsschutz
I. Die Beschwerdeführerin ist durch die angefochtene Entscheidung in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Die Entscheidung wird aufgehoben.
II. Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.400,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.