B191/12•Verfassungsgerichtshof B191/12
B191/12Tribunal Constitucional20 de jun. de 2012
Volksbegehren, EU-Beitritt, VfGH / Prüfungsmaßstab, VfGH / Abtretung
I. Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
II. Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.
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