B155/12•Verfassungsgerichtshof B155/12
B155/12Tribunal Constitucional18 de jun. de 2012
Dienstrecht, Karenzurlaub, Verhandlung mündliche, Entscheidung in angemessener Zeit, Verfahrensdauer überlange
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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