B607/11•Verfassungsgerichtshof B607/11
B607/11Tribunal Constitucional12 de jun. de 2012
Dienstrecht, Vorrückungsstichtag, Verwaltungsverfahren, Entscheidungspflicht, Devolution, EU-Recht Richtlinie, VfGH / Präjudizialität, Bescheidbegründung
I. Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
II. Die Stadt Wien ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.620,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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