B1404/11•Verfassungsgerichtshof B1404/11
B1404/11Tribunal Constitucional12 de jun. de 2012
Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Festnehmung ab 2012 siehe Festnahme, Verwaltungsstrafrecht, Polizei, Sicherheitspolizei, Bescheidbegründung, VfGH / Verfahrenshilfe
I. Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
II. Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 1.326,40 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen zu ersetzen.
III. Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird abgewiesen.
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