B1632/10•Verfassungsgerichtshof B1632/10
B1632/10Tribunal Constitucional14 de mar. de 2012
Sozialversicherung, Ärzte, Zahnbehandlung, Behördenzuständigkeit
I. Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid nicht in den verfassungsgesetzlich gewährleistetenen Rechten auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz und im Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
II. Kosten werden nicht zugesprochen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.