B1109/10•Verfassungsgerichtshof B1109/10
B1109/10Tribunal Constitucional6 de mar. de 2012
Wohnbauförderung, Studienbeihilfen, Einkommensteuer, Kinder, Unterhalt, Berücksichtigungsprinzip, Auslegung verfassungskonforme
I. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
II. Das Land Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.400,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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