B974/10 ua•Verfassungsgerichtshof B974/10 ua
B974/10 uaTribunal Constitucional28 de fev. de 2012
VfGH / Kosten, VfGH / Verfahrenshilfe
I. Dem als Vertreter zur Verfahrenshilfe bestellten Rechtsanwalt wird der Ersatz von Barauslagen in der Höhe von € 2,40 zugesprochen.
II. Soweit sich der Antrag auf den Ersatz von Barauslagen, die nach Abtretung der Beschwerden an den Verwaltungsgerichtshof entstanden sind, bezieht, wird er zurückgewiesen.
III. Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen.
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