B1348/11•Verfassungsgerichtshof B1348/11
B1348/11Tribunal Constitucional28 de fev. de 2012
Dienstrecht, Versetzung, Dienstzuteilung, Post- und Telegraphenverwaltung, Feststellungsbescheid, Devolution, Auslegung eines Antrages
I. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
II. Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.620,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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