B13/11•Verfassungsgerichtshof B13/11
B13/11Tribunal Constitucional14 de dez. de 2011
Staatsbürgerschaftsrecht, Fortpflanzungsmedizin, Zivilrecht, Kindschaftsrecht, Anwendbarkeit eines Gesetzes
I. Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
II. Das Land Wien ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.620,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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