B1721/10•Verfassungsgerichtshof B1721/10
B1721/10Tribunal Constitucional13 de dez. de 2011
Rechtsanwälte, Berufsrecht, Erwerbsausübungsfreiheit
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.