Verfassungsgerichtshof U256/11

U256/11Tribunal Constitucional19 de set. de 2011

Abrir fonte

Regest

Asylrecht, Ausweisung, Ermittlungsverfahren, Bescheidbegründung

Texto completo

Verfassungsgerichtshof U256/11

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.09.2011

Spruch

1. Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung, soweit damit seine Beschwerde an den Asylgerichtshof gegen die mit Bescheid des Bundesasylamtes festgestellte Zulässigkeit der Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung nach Pakistan abgewiesen wird, in dem durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.

Die Entscheidung wird insoweit aufgehoben.

2. Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.400,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

II. beschlossen:

Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.