B1111/10•Verfassungsgerichtshof B1111/10
B1111/10Tribunal Constitucional2 de jul. de 2011
Gemeinderecht Organe, Gemeinderat, Gemeindevollziehungsorgane, Wahlen, Wahlvorschlag, Wählergruppe, Kollegialbehörde, VfGH / Abtretung
I. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
II. Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird zurückgewiesen.
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