B1481/10•Verfassungsgerichtshof B1481/10
B1481/10Tribunal Constitucional29 de jun. de 2011
VfGH / Anlassfall
I. Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
II. Das Land Kärnten ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.620,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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