U1430/10•Verfassungsgerichtshof U1430/10
U1430/10Tribunal Constitucional29 de jun. de 2011
Asylgerichtshof, Asylrecht, Übergangsbestimmung, Behördenzuständigkeit, Behördenzusammensetzung, VfGH / Verfahrenshilfe
I. Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Die Entscheidung wird aufgehoben.
II. Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.620,-
bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
III. Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird zurückgewiesen.
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