B878/10•Verfassungsgerichtshof B878/10
B878/10Tribunal Constitucional28 de jun. de 2011
Versammlungsrecht, VfGH / Legitimation, Nationalsozialismus
Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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