B4/11•Verfassungsgerichtshof B4/11
B4/11Tribunal Constitucional28 de jun. de 2011
Fremdenrecht, Fremdenpolizei, Schubhaft, Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Ausweisung
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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