B246/11•Verfassungsgerichtshof B246/11
B246/11Tribunal Constitucional15 de jun. de 2011
VfGH / Anlassfall, VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Aufhebung Wirkung
I. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
II. Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.400,-
bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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