U49/11 ua•Verfassungsgerichtshof U49/11 ua
U49/11 uaTribunal Constitucional10 de jun. de 2011
Asylrecht, Ausweisung, Ermittlungsverfahren, Bescheidbegründung, Privat- und Familienleben
I. Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtene Entscheidung in dem durch das BVG BGBl. Nr. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.
Die Entscheidung wird aufgehoben.
II. Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.400,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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