B941/10•Verfassungsgerichtshof B941/10
B941/10Tribunal Constitucional2 de mai. de 2011
VfGH / Anlassfall, VfGH / Kosten
I. Die Beschwerdeführer sind hinsichtlich des Spruchpunktes II des angefochtenen Bescheides wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird hinsichtlich des Spruchpunktes II aufgehoben.
II. Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.860,-
bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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