B1220/10•Verfassungsgerichtshof B1220/10
B1220/10Tribunal Constitucional2 de mai. de 2011
Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Fremdenrecht, Fremdenpolizei, Schubhaft
I. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Freiheit und Sicherheit (persönliche Freiheit) verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
II. Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.620,-
bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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