WI-7/10 ua•Verfassungsgerichtshof WI-7/10 ua
WI-7/10 uaTribunal Constitucional4 de mar. de 2011
Wahlen, Gemeinderecht Organe, Gemeindevollziehungsorgane, Bürgermeister, Gemeindevorstand, Gemeinderat, Wahlrecht geheimes, VfGH / Wahlanfechtung, VfGH / Abtretung
I. Die Wahlanfechtung wird hinsichtlich der Wahl der Ausschussvorsitzenden und der Stellvertreter zurückgewiesen.
II. Im Übrigen wird der Wahlanfechtung nicht stattgegeben.
III. Der Antrag auf Abtretung der Wahlanfechtung an den Verwaltungsgerichtshof wird zurückgewiesen.
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