B712/09•Verfassungsgerichtshof B712/09
B712/09Tribunal Constitucional15 de dez. de 2010
Dienstrecht, Dienstzuteilung, Versetzung, Reisegebühren, Weisung, Feststellungsbescheid
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.620,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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