U533/10•Verfassungsgerichtshof U533/10
U533/10Tribunal Constitucional15 de dez. de 2010
Asylrecht, Ausweisung, Ermittlungsverfahren, Bescheidbegründung
Die Beschwerdeführerin ist durch die angefochtene Entscheidung in dem durch das BVG BGBl. Nr. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.
Die Entscheidung wird aufgehoben.
Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.400,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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