B639/10 ua•Verfassungsgerichtshof B639/10 ua
B639/10 uaTribunal Constitucional10 de dez. de 2010
Bodenreform, Flurverfassung, VfGH / Antrag, VfGH / Formerfordernisse, Bescheid Trennbarkeit, Behördenzuständigkeit
I. Die beschwerdeführende Agrargemeinschaft ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die zu B639/10 protokollierte Beschwerde wird abgewiesen.
II. Die beschwerdeführende Gemeinde ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die zu B640/10 protokollierte Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die beschwerdeführende Partei durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.
III. Kosten werden nicht zugesprochen.
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