B985/09•Verfassungsgerichtshof B985/09
B985/09Tribunal Constitucional29 de nov. de 2010
Grundverkehrsrecht, Grundstück land- oder forstwirtschaftliches
I. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid
weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
II. Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird zurückgewiesen.
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