B12/10 ua•Verfassungsgerichtshof B12/10 ua
B12/10 uaTribunal Constitucional7 de out. de 2010
Baurecht, Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Eigentumsbeschränkung, Entschädigung, Kompetenz Bund - Länder Zivilrechtswesen, Kompetenz Bund - Länder Raumplanung, Adhäsionskompetenz, Behördenzuständigkeit, Unabhängiger Verwaltungssenat, Determinierungsgebot, Bundesstaatsprinzip, Verordnungserlassung, Verwaltungsverfahren, Fristen, Kostenersatz, Wiedereinsetzung, VfGH / Präjudizialität
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung rechtswidriger genereller Normen in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerden werden abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Beschwerdeführer durch die angefochtenen Bescheide in einem sonstigen Recht verletzt worden sind.
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