B1175/09•Verfassungsgerichtshof B1175/09
B1175/09Tribunal Constitucional6 de out. de 2010
Rechtsanwälte, Disziplinarrecht, Meinungsäußerungsfreiheit
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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