B312/09•Verfassungsgerichtshof B312/09
B312/09Tribunal Constitucional29 de set. de 2010
Baurecht, Raumordnung, Bebauungsplan, Flächenwidmungsplan, Umweltschutz, Verordnung Kundmachung, Geltungsbereich einer Verordnung, Verordnungserlassung, Enteignung, Eigentumsbeschränkung, Entschädigung
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Beschwerdeführerin durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.
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