B1368/08•Verfassungsgerichtshof B1368/08
B1368/08Tribunal Constitucional21 de set. de 2010
Dienstrecht, Disziplinarrecht, Versetzung, Verhandlung mündliche
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor einem Tribunal im Sinne des Art6 Abs1 EMRK verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.620,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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