B2076/08 ua•Verfassungsgerichtshof B2076/08 ua
B2076/08 uaTribunal Constitucional24 de jun. de 2010
VfGH / Anlassfall
Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes und einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit € 6.200,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.