B271/10•Verfassungsgerichtshof B271/10
B271/10Tribunal Constitucional23 de jun. de 2010
Rechtspraktikanten, Rechtsanwälte Berufsrecht, Übergangsbestimmung, Anwendbarkeit eines Gesetzes, Hochschulen
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesministerin für Justiz) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.620,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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