B2066/08•Verfassungsgerichtshof B2066/08
B2066/08Tribunal Constitucional16 de jun. de 2010
Sozialversicherung, Krankenversicherung, Finanzverfassung, Zuschüsse, Umsatzsteuer, Rückwirkung
Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.400,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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