B54/09•Verfassungsgerichtshof B54/09
B54/09Tribunal Constitucional8 de jun. de 2010
Dienstrecht, Disziplinarrecht, Behördenzuständigkeit, Verordnung, Kundmachung, RechtsV
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.620,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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