B1063/09•Verfassungsgerichtshof B1063/09
B1063/09Tribunal Constitucional8 de jun. de 2010
Rechtsanwälte, Disziplinarrecht, Meinungsäußerungsfreiheit
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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