B1499/02 ua•Verfassungsgerichtshof B1499/02 ua
B1499/02 uaTribunal Constitucional30 de nov. de 2004
Vergabewesen
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Die Beschwerdeführer sind schuldig, dem Bund zu Handen seiner Rechtsvertreter die mit € 1.962,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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