B169/04 ua•Verfassungsgerichtshof B169/04 ua
B169/04 uaTribunal Constitucional30 de nov. de 2004
VfGH / Anlaßfall, VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Kosten
Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesministerin für Gesundheit und Frauen) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit jeweils EUR 2142,-- bestimmten Prozesskosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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