B587/03•Verfassungsgerichtshof B587/03
B587/03Tribunal Constitucional6 de out. de 2004
VfGH / Anlaßfall, VfGH / Kosten
Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit 278,10 € bestimmten Prozesskosten binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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