B1536/03•Verfassungsgerichtshof B1536/03
B1536/03Tribunal Constitucional28 de jun. de 2004
Schulen, Schulbehörden (des Bundes), Parteistellung Dienstrecht, VfGH / Fristen, Beschwerdefrist, VfGH / Legitimation, VfGH / Prüfungsmaßstab, Ersatzbescheid, Intimationsbescheid, Bescheidbegründung, Ermessen
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit 2.142,-- Euro bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.