B1805/00•Verfassungsgerichtshof B1805/00
B1805/00Tribunal Constitucional21 de jun. de 2004
Raumordnung, Behördenzuständigkeit, EU-Recht, Grundverkehrsrecht, Grundstück land- oder forstwirtschaftliches, Wohnsitz Freizeit-
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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