B148/01•Verfassungsgerichtshof B148/01
B148/01Tribunal Constitucional21 de jun. de 2004
VfGH / Anlaßfall
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Kärnten ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit € 2.340,07 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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