B1100/01•Verfassungsgerichtshof B1100/01
B1100/01Tribunal Constitucional21 de jun. de 2004
Meinungsäußerungsfreiheit, Rechtsanwälte, Disziplinarrecht, fair trial
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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