B34/04•Verfassungsgerichtshof B34/04
B34/04Tribunal Constitucional21 de jun. de 2004
Bescheid Rechtskraft, Grundverkehrsrecht, Verwaltungsverfahren, Abänderung und Behebung von amtswegen, Wiederaufnahme, Wiedereinsetzung
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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