B1510/03•Verfassungsgerichtshof B1510/03
B1510/03Tribunal Constitucional9 de jun. de 2004
Ärzte, Berufsrecht, Bescheidbegründung, Feststellungsbescheid, Dienstrecht, Dienstpflichten
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Niederösterreich ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.142,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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