B744/02•Verfassungsgerichtshof B744/02
B744/02Tribunal Constitucional8 de jun. de 2004
Feststellungsbescheid, Wahlen, Wahlbehörden, Rechte subjektive öffentliche
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.