B1187/01 - B1188/01•Verfassungsgerichtshof B1187/01 - B1188/01
B1187/01 - B1188/01Tribunal Constitucional8 de out. de 2003
VfGH / Anlaßfall
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Burgenland ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit 2.143,68 € bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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