B1451/00•Verfassungsgerichtshof B1451/00
B1451/00Tribunal Constitucional22 de set. de 2003
Grundverkehrsrecht, Behörden, Kollegialbehörde, Berufung, VfGH / Abtretung
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Der Antrag der Beschwerdeführerin auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.
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