B1810/02•Verfassungsgerichtshof B1810/02
B1810/02Tribunal Constitucional25 de jun. de 2003
Bescheiderlassung (Zeitpunkt maßgeblich für Rechtslage), Kollegialbehörde, Sozialversicherung, Ärzte, Behördenzusammensetzung
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesministerin für Gesundheit und Frauen) ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit € 2746,80 bestimmten Prozeßkosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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