B359/00•Verfassungsgerichtshof B359/00
B359/00Tribunal Constitucional18 de jun. de 2003
VfGH / Anlaßfall
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Niederösterreich ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seiner Rechtsvertreter die mit 2.143,68 € bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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